AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tobias Stock Performance Programs UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Allgemeines
Alle Dienstleistungen von Tobias Stock Performance Programs UG unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn sie wurden durch individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

 

§ 2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils gebuchten Leistung (vgl. „Dienstleistung & Preise“).

 

§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen, sonstige Kosten
Der Personal Trainer erhält für seine erbrachte Tätigkeit eine Vergütung in der im Buchungsmodul angegebenen Höhe.
Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.Ä.) in Anspruch genommen werden, sind nicht in der Vergütung für das Personal Training/Trainingsbegleitung enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt jeder Kunde selbst. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (Eintrittsgelder o. Ä.), sind diese ebenfalls im vollen Umfang vom Kunden zu tragen.

Bei Buchung einer 10er Karte, erfolgt die Rechnungserstellung mit der Buchung. Die Gegenleistung/Termine müssen innerhalb von 6 Monaten wahrgenommen werden.

Bei Anfahrten zum Kunden werden Fahrtkosten als 15 Minuten-Zeiteinheiten auf der Basis des aktuellen Stundenlohns (siehe Modul C1 -hier) berechnet. Dabei sind die ersten 15 Minuten freiund werden nicht in Rechnung gestellt.Ausgangspunkt der Anfahrt ist grundsätzlich der Sitz der Gesellschaft.

 

§ 4 Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderung hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber bis 4 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen (Ausnahme: Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt). Andernfalls wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet. In Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit o.Ä.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen, oder die Trainingseinheit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

§ 5 Obliegenheiten des Kunden
Vor Beginn der ersten Trainingseinheit ist der Anamnesebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Unabhängig von dem durch den Personal Trainer zu Beginn der ersten Trainingseinheit durchzuführenden Gesundheitscheck, ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainers bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen. Das Ergebnis ist mit dem Personal Trainer persönlich und wahrheitsgemäß zu besprechen.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit, dem Personal Trainer unverzüglich persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortführung der Trainingseinheit bzw. des Personal Trainings im Ganzen entschieden.
Der Kunde hat sich während der Trainingseinheiten an die Anweisungen des Personal Trainers zu halten. Bei der Trainingsbegleitung hat der Kunde sich an den erstellten Trainingsplan zu halten und die Übungen gewissenhaft und genau durchzuführen.

 

§ 6 Obliegenheiten des Personal Trainers
Der Personal Trainer ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von bzw. über seinen Kunden vertraulich zu behandeln. Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn einer jeden Trainingseinheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training sowie die damit verbundenen speziellen Risiken und Besonderheiten einzuweisen. Letzteres gilt nicht für die Trainingsbegleitung.

 

§ 7 Haftung
Tobias Stock Performance Programs UG haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Kunden, hervorgerufen durch Vorfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf eine Trainingseinheit, auf dem Weg zu/von einer Trainingseinheit sowie während der Durchführung einer Trainingseinheit erleidet. Tobias Stock Performance Programs UG haftet weiter nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Vorfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Personal Trainers oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Personal Trainers oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Tobias Stock Performance Programs UG haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus, für etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Kunde Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Tobias Stock Performance Programs UG vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, so tut er dies auf eigene Verantwortung.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Tobias Stock Performance Programs UG, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen der Kunden zu genügen. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings austreten können, zu versichern. Dies betrifft auch den direkten Weg zum und vom Trainingsort. Der Kunde haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Kunde schuldhaft verursacht. Hierzu zählen ebenfalls Schäden an zu Trainingszwecken zur Verfügung gestellten Materialien.

 

§ 8 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmung der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.