AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tobias Stock Performance Programs UG (haftungsbeschränkt)

§1 Allgemeines

Alle Dienstleistungen der Tobias Stock Performance Programs UG (haftungsbeschränkt) unterliegen in vollem Umfang den nachstehenden Geschäftsbedingungen, es sei denn sie wurden durch individuelle, schriftlich festgehaltene Vereinbarung ergänzt oder abgeändert.

  

Personen, die eine Dienstleistung aus dem Bereich Sport gebucht haben, werden als Kunden bezeichnet. Personen, die eine Dienstleistung aus dem Bereich Coaching gebucht haben, werden als Klienten bezeichnet. Jegliche Form der angebotenen Dienstleistungen wird als Maßnahme bezeichnet, sofern sie nicht explizit Bereichsspezifisch genannt wird.

 

§2 Leistungsumfang

Sofern nicht durch individuelle, schriftlich festgehaltene Vereinbarung ergänzt oder abgeändert, richtet sich der Leistungsumfang nach der gebuchten Leistung (vgl. u.a. Dienstleistung & Preise).

  

§3 Vergütung, Zahlungsbedingungen, sonstige Kosten

Der Trainer/Coach erhält für seine erbrachte Tätigkeit eine Vergütung in der im Buchungsmodul / der Dienstleistungsvereinbarung angegebenen Höhe. Leistungen externer Dienstleister oder Kooperationspartner (z.B. Ärzte, Therapeuten, Berater o.Ä.) sind nicht in der Vergütung enthalten und müssen vom Kunden/Klienten selbst getragen werden. Entstehen aufgrund bestimmter Kunden-/Klientenwünsche zusätzliche Kosten (Eintrittsgelder o. A.) sind diese ebenfalls in vollem Umfang vom Kunden/Klienten zu tragen.

Ohne eine gesonderte, schriftlich festgehaltene Vereinbarung, werden bei Anfahrten zum Kunden/Klienten oder zum Ort der Maßnahme Fahrtkosten in Höhe von 40 Cent/km berechnet.

  

§4 Verhinderung, Stornierung und Ausfall

(Einzelmaßnahme) - Bei Verhinderung der Teilnahme an einer Einzelmaßnahme hat der Kunde/Klient unverzüglich, spätestens aber bis 6 Stunden vor Beginn der Maßnahme abzusagen (Ausnahme: Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt). Andernfalls wird das Honorar ohne Anspruch auf Ersatzleistung in voller Höhe berechnet.

(Reihenmaßnahme) – Bei Buchung einer Zehner-/Fünferkarte erfolgt die Rechnungsstellung mit der Buchung. Die enthaltene Gegenleistung/ Einzelmaßnahmen müssen innerhalb von 6 (Zehnerkarte) bzw. 4 (Fünferkarte) Monaten wahrgenommen werden.

Bei Stornierung von (Reihen-)Maßnahmen wie Zehner/-Fünferkarten, Kursen, mehrtägigen Workshops oder Verträgen gilt die gesetzliche Widerrufsfrist, es sei denn sie wurde durch individuelle, schriftlich festgehaltene Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert. Bei Verhinderung der Teilnahme an einer Reihenmaßnahme wie eines laufenden Kurses oder mehrtägigen Workshops bzw. Vertrages besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung (Ausnahme: Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt).

In Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit o. Ä.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden/Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer/Coach die Betreuung übernehmen, oder die Maßnahme zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

§5 Obliegenheiten des Kunden/Klienten

Vor Beginn der Maßnahme ist ein Anamnesebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, es sei denn die Bedingungen der Zusammenarbeit wurde durch individuelle, schriftlich festgehaltene Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

Unabhängig von dem durch den Trainer/Coach zu Beginn der Maßnahme durchzuführenden Gesundheitscheck, ist der Kunde/Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Trainers/Coaches bei einem Arzt (Training)/Therapeuten (Coaching) seiner Wahl über-prüfen zu lassen. Das Ergebnis ist mit dem Trainer/Coach persönlich und wahrheitsgemäß zu besprechen.

Der Kunde (Training) / Klient (Coaching) ist verpflichtet, nach Vertrags-abschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher oder mentaler Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit/ Coachingssession, dem Trainer/Coach unverzüglich persönlich und bwahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortführung der Maßnahme im Ganzen entschieden.

Der Kunde hat sich während der Trainingseinheiten an die Anweisungen des Trainers zu halten. Bei der Trainingsbegleitung hat der Kunde sich an den erstellten Trainingsplan zu halten und die Übungen gewissenhaft und genau durchzuführen. 

Der Klient verantwortet seine Inhalte und Entscheidungen zu jeder Zeit selbst.

 

§6 Obliegenheiten des Trainers/Coaches

Der Trainer/Coach ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von bzw. über seinen Kunden/Klienten vertraulich und gemäß der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu behandeln. 

Der Trainer ist verpflichtet, vor Beginn einer jeden Maßnahme die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training sowie die damit verbundenen speziellen Risiken und Besonderheiten einzuweisen. Letzteres gilt nicht für die Trainingsbegleitung.

 

§7 Haftung

Tobias Stock Performance Programs UG haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Kunden/Klienten in Vorbereitung auf eine Maßnahme, auf dem Weg zu/von einer Maßnahme sowie während der Durchführung einer Maßnahme.

Tobias Stock Performance Programs UG haftet weiter nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Vorfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, sowie unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung eines Trainings bzw. einer Übung oder Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Trainers oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Trainers oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Tobias Stock Performance Programs UG haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus, für etwaige Nichterreichung des vom Kunden/Klienten mit der Eingehung des Vertrags verfolgten Zwecks.Nimmt der Kunde/Klient Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Tobias Stock Performance Programs UG vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, so tut er dies auf eigene Verantwortung.

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Tobias Stock Performance Programs UG, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen der Kunden/Klienten zu genügen.

Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen einer Maßnahme auftreten, zu versichern. Dies betrifft auch den direkten Weg zum und vom Ort der Maßnahme. Der Kunde/Klient haftet für Personen-, Sach und Vermögensschäden, die der Kunde/Klient schuldhaft verursacht. Hierzu zählen ebenfalls Schäden an Mobiliar und zur Verfügung gestelltem Gerät bzw. Material.

 

§8 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die Bestimmungen imÜbrigen wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.